Provisorische Schutzmassnahmen im Schadenfall

Das Dach oder die Gebäudehülle wurde dermassen beschädigt, dass ein noch grösserer Schaden droht? In gewissen Fällen macht es Sinn, dass Sie noch vor der Schadenmeldung provisorische Schutzmassnahmen veranlassen, um offene Stellen im Dach oder der Gebäudehülle zu verschliessen.

Nachfolgend einige Beispiele, in denen provisorische Schutzmassnahmen gerechtfertigt sind. In allen anderen Fällen gilt: Schaden dokumentieren, melden und erst nach Freigabe der Kostenbeteiligung den Schaden beheben lassen.

Nach starken Niederschlägen dringt Wasser ins Gebäude ein. 

Dokumentieren Sie den Schaden und veranlassen Sie Auspump-, Trocknungs- und Reinigungsarbeiten. 

 

Ein Sturm hat das Dach beschädigt. 

Dokumentieren Sie den Schaden und lassen Sie offene Stellen im Dach provisorisch schliessen, um zu verhindern, dass Wasser in die Gebäudekonstruktion oder in das Innere des Gebäudes dringt. 

 

Hagel hat die Gebäudehülle beschädigt. 

Dokumentieren Sie den Schaden und lassen Sie offene Stellen in der Gebäudehülle provisorisch schliessen, um zu verhindern, dass Wasser in die Gebäudekonstruktion oder in das Innere des Gebäudes dringt. 

 

Viel nasser Schnee hat das Dach eingedrückt. 

Dokumentieren Sie den Schaden und lassen Sie offene Stellen im Dach provisorisch schliessen, um zu verhindern, dass Wasser in die Gebäudekonstruktion dringt.