
Bauherrenhaftpflichtversicherung*
In der Bauphase kann viel passieren: Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichern Sie sich gegen Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten während Ihrer Bautätigkeit.

Für eine sorgenfreie Bauphase
Bauherrenhaftpflichtversicherung im Überblick
Deckungen | Versicherte Leistungen |
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Personenschäden, d.h. Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Drittpersonen | Max. bis zur vereinbarten Garantiesumme |
Sachschäden, d.h. Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, die Drittpersonen gehören | |
Vermögensschäden, wenn diese auf einen versicherten Personenschaden oder auf einen dem Geschädigten zugefügten versicherten Sachschaden zurückzuführen sind | |
Drittschäden, welche bei Erbringung von Eigenleistung durch den Bauherren entstehen | |
Mögliche Deckungserweiterungen: – Versicherungsschutz bei reinen Vermögensschäden, welche nicht Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens sind – Besucherunfallversicherung – Versicherungsschutz gegenüber der Bahnverwaltung bei vertraglicher Übernahme der Bahnhaftung | Max. bis zur vereinbarten Garantiesumme |
Selbstbehalt | Mind. CHF 1'000.– |

Schadenbeispiele
Unbeteiligte Person verletzt sich
Bei einem Spaziergang übersieht eine Person die Baustelle und fällt in die Baugrube. Beim Sturz in die Baugrube erleidet die Person einen komplizierten Beinbruch und muss wochenlang im Spital bleiben. Weil der Bauherr verantwortlich dafür ist, dass die Baustelle ordnungsgemäss abgesichert ist – und dies auch überwachen sollte –, ist er haftbar. Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind Schäden bis zur vereinbarten Garantiesumme gedeckt.
Bauarbeiten sorgen für Schäden beim Nachbarn
Der Aushub der Baugrube ist vollendet und das Fundament steht. Doch die soeben beendeten Bauarbeiten führen zu einer bösen Überraschung: Aufgrund umfangreicher Bauarbeiten mit schweren Maschinen sind beim Nachbarsgebäude Risse entstanden. Ein nicht wirklich idealer Start einer guten Nachbarschaft. Doch mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind diese Schäden bis zur vereinbarten Garantiesumme gedeckt.
Gewässer verunreinigt
Aufgrund der Bauarbeiten wurde der nahegelegene Bach verschmutzt. Auch das ist ein Fall für die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie deckt Umweltbeeinträchtigungen ab und versichert auch allfällige Kosten für die Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung.