Antragsfragen für Abschluss

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Befindet sich die zu versichernde Sache zum aktuellen Zeitpunkt in unbeschädigtem Zustand? *
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Besteht oder bestand für die beantragten Risiken bereits bei einer anderen Versicherungsgesellschaft ein Vertrag? *
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Wurde eine bestehende Versicherung von der Gesellschaft gekündigt oder deren Weiterführung von erschwerten Bedingungen abhängig gemacht? *
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Haben Sie im Rahmen der ausgewählten Deckungen innerhalb der letzten 5 Jahre Schäden erlitten? *
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Schadenfall
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Ist der Gewerbeanteil, sofern vorhanden, grösser als 20% *
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Ist ein Hydrant in der Nähe? *
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Ist die Liegenschaft dauerhaft bewohnt?
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Trifft eine oder mehrere der nachfolgenden Gebäudeeigenschaften zu? *
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Hatten Sie in den letzten fünf Jahren mehr als zwei rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Liegenschaften oder Mietverhältnissen? *
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Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. Auf Wunsch gewähren wir Ihnen ein jährliches Kündigungsrecht. *
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Selbstbehalt für Elementarschäden gemäss Aufsichtsverordnung (AVO): 10% vom Schadenbetrag, min. CHF 100.- , max. CHF 1'000.-. / Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Kalenderjahre. Der Vertrag kann aufgrund des jährlichen Kündigungsrechts von beiden Parteien unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist auf Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden. Zu beachten ist die Mindestlaufzeit von einem Jahr. Alle Beträge in Schweizer Franken, Jahresprämie (inkl. 5% Stempelsteuer). Die aufgeführten Prämien und Rabatte gelten nur in dieser Kombination. Falls Sie bereits Deckungen abgeschlossen haben, fallen die Kombirabatte womöglich höher aus. Schliessen Sie neue Deckungen online ab, werden die Preise und Leistungen der bestehenden Deckungen ebenfalls auf die neueste Tarifversion angepasst.

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Der Antragsteller hat die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Informationsmittel zur Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflicht nach Art. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes erhalten. Er ist während 14 Tagen an den Antrag gebunden. Der Antragsteller ermächtigt die GVB Privatversicherungen AG, bei Behörden und Dritten, insbesondere beim Vorversicherer, betreffend den bisherigen Schadenverlauf sachdienliche Auskünfte im Rahmen der Antragsprüfung einzuholen. Dies entbindet ihn indessen nicht davon, die ihm gestellten Antragsfragen vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten, was er mit seiner Unterschrift bzw. mit dem Vertragsabschluss bestätigt. Die Jahresprämien können sich bei Änderung der Gebäudedaten, nach Prüfung der Antragsfragen oder nach der Risikobeurteilung ändern.

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